
Blankenese
1. Juni 2014
Marokko
5. Juni 2014Hallo ihr Reisenden. Heute gibt es keinen Tipp für einen besonders schönen Strand oder ein tolles Hotel welches wir auf unseren Reisen entdeckt haben, sondern ein aktuelles Gerichtsurteil welches zum Thema Kindergeld gefallen ist. Also ein Reisefinanz – Thema welches mich heute beschäftigt.
So hat der oberster Gerichtshof bestätigt, dass Kinder welchem Ausland leben keinen Anspruch auf Kindergeld haben und somit dem Kindergeldberechtigten kein Kindergeld zusteht. Auch wenn der Kindergeldberechtigte in Deutschland brav arbeitet und seine Steuern zahlt, hatte er keinen Anspruch auf das Kindergeld auch wenn er das Kind finanziell unterstützt und vielleicht mehr Kosten hat als wenn das Kind noch in seinem Haushalt wohnen würde.
Ach ist es etwas eigenartig da zum Beispiel Saisonarbeiter welche in Deutschland einige Monate aktiv sind und deren Kinder sehr wohl im Ausland leben, Kindergeld in Deutschland beantragen können, welches auch genehmigt und ausgezahlt wird.
Auch in Bezug auf reisen kann das ein Thema werden. Die meisten reisen ja nicht so lange, dass dies wirklich zutreffen könnte, aber vom Prinzip her, könnte dies auch bei einer längeren Auszeit zutreffen welche man jenseits von Deutschland verbringt. So besteht sehr wohl die Gefahr bei einer halbjährigen Asien Reise den Kindergeldanspruch für seinen mitreisendes Kind zu verlieren.
Wie lange ein Auslands Aufenthalt, oder besser eine Auslandsreise von der Familienkassen geduldet wird ohne Probleme zu erhalten ist meines Wissens nicht genau definiert. Wird man beruflich von seiner Firma ins Ausland versetzt, muss man dies der Familienkasse melden. Handelt es sich aber nur um einen Urlaub oder eine Reise ist es nach meinen Informationen nicht vorgeschrieben die Familienkasse darüber zu informieren.
Trotzdem wird es sicher auch hier eine Grenze geben, und bei langen Auslandsreisen mit der gesamten Familie einschliesslich seines Kindes für welches man Kindergeld erhält, muss man vorsichtig sein nicht unberechtigt Kindergeld zu beziehen.
Die Familienkassen sind sehr strikt wenn es unseren Bezug von Leistungen geht, welchen einem nach der deutschen Rechtslage nicht zu stehen. Da schützt auch Unwissenheit nicht, denn mit dem Antrag auf Kindergeld geht man auch verschiedene Verpflichtungen ein, welche man über die Jahre vergisst oder nicht bedenkt welche aber trotzdem immer einzuhalten sind so lang Kindergeld bezogen wird.
So komme ich zurück zu der Überschrift des heutigen Blogbeitrages. Denn wer in Börgerende Urlaub macht, erholt sich in Deutschland und kann dies unbefristet lange machen, ohne Probleme mit der Auslands Regelung bezüglich Kindergeld zu bekommen.
Und Börgerende bietet vieles was man sich seinem Urlaub wünscht. Schöne Ferienhäuser finden Sie auf der Webseite und vielleicht geniessen sie den Strandspaziergang hier genauso wie in Asien.